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AGB

A G B Vermietung

Für den Verleih von Boards, Paddel und Zubehör sowie für die Teilnahme an den Kursen von Wild South SUP gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Der Mietvertrag ist vor Ort zu unterschreiben.

1. Kursteilnehmer/Reiseteilnehmer und MieterkreisTeilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den SUP-Sport (Stand-UP-Paddling, Stehpaddeln) ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen SUP-Kursen und Reisen ist die Fähigkeit, mindestens 5 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Veranstalter/Vermieter für daraus entstehende Schäden keine Haftung. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

2.1 Den Anweisungen des Ausbilders/Verleihers/Guides ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern. Bei Sturmwarnung(Blinklichter am See) ist umgehend ans Land anzupaddeln.

2.2. Der Vermieter/Veranstalter/Guide ist bei einer die Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, starker Nebel u. ä.) berechtigt, Touren und Trainings abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter/Teilnehmer keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.).

3. Sorgfaltspflicht Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des SUP-Materials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen, die der Mieter bei Benutzung verursacht hat, werden auf dessen Kosten entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Rückgabetermin hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache vollständig und persönlich zurückzugeben. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

4. Haftung

4.1. Der Vermieter/Veranstalter haftet nicht für Körper- und Personenschäden des Mieters/Teilnehmers, außer im Fall von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden des Mieters haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.2. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen und Gaderobe wird keinerlei Haftung seitens des Vermieters übernommen.

4.3. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei, sofern der Mieter diese Unfälle vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Außerdem stellt der Mieter den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.

4.4. Der Mieter übernimmt nach Übergabe der Mietsache die Haftung für diese und ist dem Vermieter für Materialschäden bei vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten ersatzpflichtig. Unterzeichnet der Mieter für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften für die anderen Teilnehmer mit.Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsache haften Mieter und ggfs. Benutzer als Gesamtschuldner bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.

5. Verhaltenspflichten / Befahrungsregeln

5.1 Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke oder Vogel-/Fischschutzgebieten sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind teilweise in privatem Besitz und dürfen nicht betreten werden. Während des „Stand-Up-Paddlings“ dürfen die Boards nur an öffentlichen Rastplätzen verlassen werden.5.2 Der Konsum von Alkohol, Tabakwaren und Narkotika jedweder Art ist “an Board” untersagt.

6. Stornierungsbedingungen

Für Reservierungen/Buchungen gilt: Bei Gewitter oder Sturm sagen WIR ab (in der Regel einen Tag vorher per Mail oder per SMS) und dem Paddelgast entstehen KEINE Kosten. Daher brauchen wir eine Mobilnummer des Ansprechpartners. Paddelgäste können dann für das Angebot (ob Verleih oder Kurs…) einen neuen Termin wählen oder erhalten einen Gutschein. Für den Fall dass der Paddelgast oder die Gruppe oder einzelne Teilnehmer der Gruppe trotz Wetterfreigabe unsererseits aus unvorhergesehenen Gründen stornieren, gelten die nachfolgenden Rücktrittskosten. bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Kosten. 30-14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Gesamtpreises. 13-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% des Gesamtpreises. Ab 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtantritt 100% Die Stornierung der Veranstaltung bitte schriftlich via Email.!! Wer kurzfristig storniert, d.h. ab 1 Tag vor Veranstaltung muss zusätzlich eine SMS senden !! Um Stornokosten zu vermeiden, finden wir gerne bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin einen möglichen Ersatztermin.

 

7. Bergung der Mietsache

7.1 Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe der Mietsache unmöglich machen, so ist der Mieter verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen, damit eine einfache und kostengünstige Lösung herbeigeführt werden kann. Sieht sich der Vermieter zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen Schäden/Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder teilweise zurückzuholen, auch wenn dies nicht Teil der getroffenen Vereinbarung war, so trägt Mieter die Kosten für die damit verbundenen Maßnahmen gemäß nachfolgenden Tarifs, wenn er die kostenauslösenden Maßnahmen vorwerfbar verursacht hat.

7.2 Für Bergung etc. der Mietsache werden pro Stunde € 50,- und für das Fahrzeug pro Kilometer € 2,- zuzüglich der üblichen Transportkosten berechnet. Der Ersatz möglicher Materialschäden richtet sich nach Ziffer 4. dieser Vereinbarung.

 

8. Unwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am Nächsten kommt.

 

9. Erfüllungsort

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Garmisch-Partenkirchen.

Besondere AGB Kurse und Camp

Version 11_2019
 

Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Wild South SUP – SUP Kurse und -Camps

 

1. Buchung und Abschluss des Vertrags

 

1.1. Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Kurs- bzw. Campteilnehmer Wild South SUP den Abschluss des Vertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibung und die ergänzenden Informationen von Wild South SUP für den jeweiligen Kurs bzw. das Camp, soweit diese dem Kurs- bzw. Campteilnehmer vorliegen.

1.2. Die Buchung durch den Kurs- bzw. Campteilnehmer erfolgt per Buchungsformular, 

E-Mail oder mündlich.

1.3. Der Kurs- bzw. Campteilnehmer hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.

1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung/Buchungsbestätigung von Wild South SUP zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. 

 

2. Bezahlung

 

2.1. Es gelten die mit der Buchung bestätigten Preise und Leistungen. Die Zahlung erfolgt per Rechnung durch den Kurs- bzw. Campteilnehmer auf ein von Wild South SUP zu benennendes Bankkonto oder per paypal.

2.2. Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung wird in jedem Fall eine Anzahlung von 20 % des Preises fällig, mindestens aber 50 € pro Person.

2.3. Die (Rest-)Zahlung ist 30 Tage vor Antritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

2.4. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung/Rechnung ein oder verweigert eine Bank den Ausgleich der fälligen Zahlung und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist Wild South SUP berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die Rücktrittskosten (Stornogebühren) aus Ziffer 3 erhoben.

2.5. Eine Anmeldung ab 30 Tage vor Antritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Preis sofort mit Erhalt der Bestätigung fällig ist. Der jeweils fällige Betrag muss innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung/Rechnung gezahlt sein.

2.6. Bei Verweigerung des Zahlungsausgleichs durch eine Bank wird außerdem eine

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20€ pro Buchung erhoben. Dem Kurs- bzw. Campteilnehmer bleibt der Nachweis, dass kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.

 

3. Rücktritt vor Beginn/Stornokosten

 

3.1. Der Kurs- bzw. Campteilnehmer kann jederzeit vor Beginn von der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Wild South SUP unter angegebener Adresse zu erklären.

3.2. Tritt der Kurs- bzw. Campteilnehmer vor Beginn zurück oder tritt er die Leistung nicht an, so verliert Wild South SUP den Anspruch auf den Preis. Stattdessen kann Wild South SUP, soweit der Rücktritt nicht von Wild South SUP zu vertreten ist oder ein Fall der höheren Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Preis verlangen.

3.3. Wild South SUP hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter

Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn in einem prozentualen Verhältnis zum Preis pauschalisiert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kurs- bzw. Campteilnehmers wie folgt berechnet:

bis zum 30. Tag vor Beginn 20 %, mindestens 50 €

vom 30. bis zum 23. Tag vor Beginn 50 %

vom 22. bis zum 15. Tag vor Beginn 75 %

vom 14. Tag bis zum Tag des Antritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Beginn 100%

Wild South SUP behält sich vor, in Abweichung von aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Wild South SUP nachweisen kann, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Wild South SUP verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Wild South SUP behält sich vor, im per ärztlichen Attest bestätigten Krankheitsfall, auf eine Stornozahlung zu verzichten.

Wild South SUP empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

 

4. Rücktritt seitens Wild South SUP

 

4.1 Bei Nichterreichen einer festgesetzten Mindestteilnehmerzahl, die abhängig von dem

Leistungsprodukt ist, ist Wild South SUP berechtigt, bis 28 Tage vor Beginn vom Vertrag

zurückzutreten, wenn in der Leistungsausschreibung gemäß Prospekt und Buchungsbestätigung für die entsprechende Leistung auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.

4.2. Im Fall des Rücktritts von Wild South SUP ist der Kurs- bzw. Campteilnehmer berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Leistung zu verlangen, wenn Wild South SUP in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kurs- bzw. Campteilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Kurs- bzw. Campteilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung von Wild South SUP diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kurs- bzw. Campteilnehmer von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Leistung keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Preis unverzüglich zurück.

4.3. Wild South SUP kann vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kurs- bzw. Campteilnehmer die Durchführung der Leistung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Wild South SUP, so behält er sich den Anspruch auf den Preis vor; unter Anrechnung des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die Wild South SUP aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

 

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnliche Umstände

 

5.1. Wird die Leistung nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Beginn erhält der Kurs- bzw. Campteilnehmer den gezahlten Preis zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann Wild South SUP ein Entgelt verlangen.

5.2. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall hat Wild South SUP einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen.

 

6. Umbuchungen

 

Bis zum Antritt kann der Kurs- bzw. Campteilnehmer verlangen, dass ein geeigneter Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an Wild South SUP. Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des angemeldeten Kurs- bzw. Campteilnehmer widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Kurs- bzw. Campteilnehmer, ist Wild South SUP berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal 20 € zu verlangen. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kurs- bzw. Campteilnehmer unbenommen. Für den Preis und die

durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der Kurs- bzw. Campteilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
 

7. Teilnahmevoraussetzungen

 

Mit der Buchung sichert der Kurs- bzw. Campteilnehmer zu, über die für die jeweilige Tour

erforderliche körperliche und geistige Verfassung zu verfügen. Gleiches gilt für weitergehende Voraussetzungen sportlich-technischer Art, die der Kurs- bzw. Campausschreibung zu entnehmen sind. Mit seiner Buchung erklärt der Kurs- bzw. Campteilnehmer, in ruhigem wie bewegtem Wasser schwimmen zu können. Generell ist die Ausübung des Wildwassersports als Natursport mit der Gefahr einer körperlichen Verletzung verbunden. Der Kurs- bzw. Campteilnehmer erkennt dies an und tut sein Nötiges, um Gefahren abzuwehren. Den Aufforderungen der begleitenden Instruktoren und Guides ist Folge zu leisten. Sollte ein Kurs- bzw. Campteilnehmer die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen oder sich und andere Teilnehmer gefährden, ist Wild South SUP jederzeit berechtigt, denjenigen von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises besteht in diesem Fall nicht. Als Teilnehmer verpflichtet man sich zum Abschluss ausreichender Versicherungen.

 

8. Beschränkung der Haftungsbegrenzung

 

8.1. Die vertragliche Haftung von Wild South SUP für Schäden, die nicht aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Preis beschränkt.

a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder

b) soweit Wild South SUP für einen dem Kurs- bzw. Campteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2. Die deliktische Haftung von Wild South SUP für Sach- und Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Preis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kurs- bzw. Campteilnehmer und Leistung.

8.3. Wild South SUP haftet nicht für Leistungsträger bei Personen- und Sachschäden im

Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.

Beförderungsleistungen von und zum Ausgangs- und Zielort) wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kurs- bzw. Campteilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Leistung von Wild South SUP sind.

8.4. Bei Überlassung gemieteter Ausrüstung haftet der Kurs- bzw. Campteilnehmer Wild South SUP gegenüber für alle Schäden, die infolge fehlerhafter und/oder unsorgfältiger Benutzung eingetreten sind.

8.5. Die Teilnahme an Paddelkursen und Wildwassercamps muss der Kurs- bzw. Campteilnehmer selbst verantworten. Die Haftung von Wild South SUP ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Verletzungen und körperliche Schäden in Folge von Fahrfehlern sind inhärenter Teil des Wildwassersports. Im Extremfall kann Fehlverhalten im Wildwassersport tödliche Konsequenzen haben. Wild South SUP kann nicht haftbar gemacht werden bei Schäden, die durch das Fehlverhalten des Teilnehmers entstehen. Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch Wild South SUP nicht gänzlich ausschließen. Es wird der Abschluss einer Unfallversicherung sowie einer Bergekostenversicherung empfohlen. Ebenso empfehlen wir eine Auslandskrankenversicherung samt Rückführung im medizinischen Notfall abzuschließen.

 

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Leistung geltend zu machen. Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB (soweit hinsichtlich der Leistung zutreffend) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Wild South SUP oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Wild South SUP beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Wild South SUP oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Wild South SUP beruhen.

9.2. Alle übrigen Ansprüche des Kurs- bzw. Campteilnehmers nach den §§ 651c bis 651f BGB (soweit hinsichtlich der Leistung zutreffend) verjähren in einem Jahr.

9.3. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Wild South SUP unter angegebener Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kurs- bzw. Campteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kurs- bzw. Campteilnehmer und Wild South SUP Verhandlungen über den Anspruch oder die Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kurs- bzw. Campteilnehmer oder Wild South SUP die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die

Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

 

10.1. Der Kurs- bzw. Campteilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

10.2. Wild South SUP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Wild South SUP eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

 

11. Rechtswahl

 

11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Wild South SUP findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

11.2. Soweit Klagen des Kunden gegen Wild South SUP im Ausland für seine Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

12. Gerichtsstand

 

12.1. Der Kurs- bzw. Campteilnehmer kann Wild South SUP nur an dessen Sitz verklagen.

12.2. Für Klagen von Wild South SUP gegen den Kurs- bzw. Campteilnehmer ist der Wohnsitz des Kurs- bzw. Campteilnehmers maßgeblich. Für Klagen gegen Kurs- bzw. Campteilnehmer bzw. Vertragspartner des Vertrags, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Wild South SUP vereinbart.

12.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler

Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kurs- bzw. Campteilnehmer und Wild South SUP anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kurs- bzw. Campteilnehmers ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im

Mitgliedsstaat der EU, dem der Kurs- bzw. Campteilnehmer angehört, für den Kurs- bzw.

Campteilnehmer günstiger sind als die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

13. Salvatorische Klausel

 

Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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